AGB
Miet- und Nutzungsbedienungen
1 Vertragsabschluss
1.1 Diese Bestimmungen gelten für die Vermietung der mobilen Fasssauna, dem mobilen Hot Tub sowie dem Wellness-Equipment (im Folgenden Mietobjekt genannt). Über die Vermietung wird zwischen Paul Hahn, Lerchenbuck 3, 91785 Pleinfeld (im Folgenden Vermieter genannt) und dem Mieter ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.
1.2. Der Mieter muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben und im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Als Vertragspartner ist er verantwortlich für das Verhalten der Mietobjekt-Nutzer während der Mietzeit und erklärt sich bereit, seiner Vorbildwirkung gerecht zu werden. Er trägt die Verantwortung für den sorgsamen und vorausschauenden Umgang mit dem Mietobjekt, speziell auch im Hinblick auf die Vorbeugung und Vermeidung von Vandalismus. Hierzu muss er im Bedarfsfalle aktiv tätig werden.
1.3. Er gewährleistet die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Über die Verhaltensweisen wird der Mieter schriftlich mit der Übergabe der Mietbedingungen informiert. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt im sauberen und funktionsfähigem Zustand unbeschadet wieder zu übergeben.
2 Vertragsbedingungen
2.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung (schließt der Mieter mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab), zwischen dem Mieter und Herr Hahn (Schwitz Dich Gesund), hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
2.2 Die Buchung kann ausschließlich schriftlich oder über das Internet unter https://www.hahn-sdg.de erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Nebenabsprachen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
2.3 Die Buchungsbestätigung ist unmittelbar nach Erhalt vom Mieter zu prüfen. Bei Abweichungen oder Fehlern ist der Vermieter unmittelbar nach der Buchung zu kontaktieren. Wird ein anderweitiger Mietumfang gewünscht, so ist ein neues Angebot für die Buchung zu erstellen.
2.4 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
2.5 Das Mietobjekt wird für mindestens 2 Tage und wird tageweise/wochenweise vermietet, d. h. die Übergabe erfolgt ab 12 Uhr und die Rückgabe erfolgt bis 20 Uhr. Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache.
3 Preise, Bezahlung und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle angegebenen Preise sind Endkundenpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.2 Der Mietpreis ist unmittelbar mit Abschluss der Buchung fällig.
3.3 Bei Buchungsabschluss stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
3.4 Die Kaution ist bei Übergabe von Mietobjekt in bar zu bezahlen.
4 Änderung/Stornierung/Rücktritt
4.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären. Verlängerungswünsche müssen dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden.
4.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die Mietobjekte bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
4.3 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin kann in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. Hierbei wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 Euro fällig.
4.4 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden den Mietern folgende Preise berechnet:
Bis 14 Tage
vor dem vereinbarten Termin
25 % des Auftragswertes
7 bis 13 Tage
vor dem vereinbarten Termin
50 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage
vor dem vereinbarten Termin
75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage
vor dem vereinbarten Termin
100 % des Auftragswertes
4.5 Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
4.6 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
4.7 Der Vermieter kann eine Buchung ohne Angabe von Gründen jederzeit stornieren. Bereits gezahlte Leistungen werden zurückerstattet.
5 Mietsicherheit/Kaution
5.1 Der Vermieter ist berechtigt vor der Übergabe der Mietobjekte eine Sicherungsgebühr/Kaution i. H. von 200 Euro pro Mietobjekt zu verlangen.
5.2 Wenn keine Schäden, Mängel oder starke Verschmutzungen vorliegen, wird die Kaution bei Rückgabe der Mietobjekte zurückerstattet. Werden Schäden, fehlende Gegenstände, Mängel oder starke Verschmutzungen festgestellt, so wird die Kaution vollständig einbehalten und nach Feststellung der Schadenshöhe die Differenz ausgezahlt. Sollte die Kaution nicht ausreichen, so ist die Schadenshöhe bis zum vollen Umfang vom Mieter zu begleichen.
5.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.
6 Nutzung im Straßenverkehr
6.1 Der Mieter muss eine gültige Fahrerlaubnis für das Anhängermodell besitzen.
6.2 Der Anhänger muss mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden. Alle Informationen hierfür müssen sich der Mieter einholen.
6.3 Der Mieter macht sich mit den Bedienungseinrichtungen und der Betriebsanleitung des Anhängers vertraut und beachtet bei der Anhängernutzung mit dem Mietobjekt, die sich daraus ergebenden Pflichten und Fahrbeschränkungen.
6.4 Der Mieter verpflichtet sich, die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten. Fahren abseits befestigter Straßen ist nicht gestattet.
6.5 Während der Mietzeit haftet der Mieter uneingeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen. Er haftet außerdem für Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen.
6.6 Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen während der Nutzung anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern, Strafen und sonstige Kosten, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.
7 Minderjährige
Bei Mietnutzenden Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht ausschließlich den Eltern bzw. Mitnutzenden erwachsenen Personen.
8 Übergabe und Rückgabe den gemieteten Mietobjekten/Ausführung/Gewährleistung
8.1 Eine pünktliche Abholung und Rückgabe ist Vertragsbestandteil. Bei kurzfristigen Verspätungen ist der Vermieter unmittelbar zu informieren. Grobe Verspätungen können zuzüglich berechnet werden.
8.2 Ab einer verspäteten Rückgabe: – von mehr als 30 Minuten wird ein angemessener Betrag von der Kaution einbehalten, – von mehr als 1 Stunde wird automatisch die nächste Tagesmiete von der Kautionssumme einbehalten.
8.3 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
8.4 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.
8.5 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen, Equipment, sowie die vollständige und korrekte Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand, dem Mietobjekt, die Anzahl der Gegenstände.
8.6 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und das Mietobjekt in Besitz zu nehmen.
8.7 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
8.8 Bei Anlieferung / Abholung der Mietobjekte durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Mietobjekt-Regeln sind während des Betriebs zu beachten.
8.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.
8.10 Der Mieter hat die Mietobjekte und das gemietete Equipment sauber und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Vor der Übergabe ist bei der Sauna/Hot Tub der Aschekasten des Ofens und das Wasser aus dem Ofen zu entleeren. Bei Nichteinhaltung werden 20 Euro von der Kaution einbehalten.
8.11 Falls die Mietobjekte erhöhte Verschmutzungen aufweisen, zahlt der Mieter eine erhöhte Reinigungspauschale von mindestens 50 Euro. Weitere Kosten für die Reinigung sind damit nicht ausgeschlossen.
8.12 Wurde ein Reisig/Wenik in der Laib-Sauna genutzt somit wird das mit 50 Euro verrechnet.
9 Mietobjektzustand
9.1 Der Anhänger mit dem Mietobjekt wird dem Mieter in technisch einwandfreiem, sauberen (desinfizierten) Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Farbabsplitterungen vom Holz stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren.
9.2 Der Mieter kann die vorhandenen Mängel in einem Übergabeprotokoll verlangen.
10 GPS – Tracker
In den Mietobjekten ist jeweils ein GPS -Tracker eingebaut, der während der Fahrt die mobilen Daten aufzeichnet. Diese Daten werden bei der Rückgabe ausgelesen.
11 Temperatur – Tracker
In der mobilen Sauna ist ein Temperatur-Tracker eingebaut, der kontinuierlich die Innenraumtemperatur und Luftfeuchtigkeit aufzeichnet. Die Daten werden bei der Rückgabe der Sauna ausgelesen.
12 Haftung/Versicherung
12.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht worden.
12.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Während der Mietdauer haftet der Mieter für sämtliche Schäden oder Diebstahl, wenn er die Schäden durch schuldhaftes, fahrlässiges oder Gefahr erhöhendes Verhalten verursacht hat. Ebenfalls haftet der Mieter für Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietobjekte, sofern diese auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Eine Private-Haftpflichtversicherung des Mieters ist zu empfehlen.
12.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Sach- und Betriebsgefahr für die Nutzung des Mietobjektes auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen. Er ist auch für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände der Mietobjekte (15 Meter zu Nachbargebäuden, 30 Meter zu Wäldern, Mooren und Heiden) verantwortlich.
12.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen des Mietobjekts während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern, die Kosten, welche von ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor, weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
12.6 Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache, welche bei der Übernahme bekannt waren und protokolliert wurden, mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Sach- und Vermögensschaden, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Sach- und Vermögensschaden, Abhandenkommen oder Diebstahl (ggf. inkl. Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung) der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen. Sollte die Inanspruchnahme einer Versicherung zu einer Prämienerhöhung führen, verpflichtet sich der Mieter, diese Mehrkosten zu tragen.
12.7 Der Mieter haftet ebenfalls für wissentliches Verschweigen von Mängeln oder Schäden, welche während der Mietzeit aufgetreten sind. Ausgeschlossen hiervon sind Schäden und Mängel, welche nachweislich auf Verschleiß, Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
12.8 Der gemietete Anhänger ist für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und verfügt über eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes. Es besteht KEINE Vollkaskoversicherung.
12.9 Die Ladung auf dem Anhänger – Sauna oder Hot Tub –ist über die Anhängerversicherung nicht mitversichert. Bei einem Schadensfall trägt der Mieter die Kosten in Höhe von: für die Sauna 10.000 Euro und für den Hot Tub 6.500 Euro.
12.10 Folgende Dinge unterliegen der HAFTUNG DES MIETERS und nicht des Vermieters: wenn sich der Mieter oder ein Mitnutzer:
• Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.;
• vom Anhänger fällt;
• sich an der Glastür schneidet;
• Kinder unbeaufsichtigt im Mietobjekt sind;
• gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, ertrinken etc.;
• beim Anhängen des Mietobjekts verletzt, z.B. die Finger einklemmt;
• beim Saunieren, Baden oder beim Arretieren der Anhängerstützen Gliedmaßen einklemmt;
• bei allen Tätigkeiten im Umgang mit dem Mietobjekt verletzt.
13 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
13.1. Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
13.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
13.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitnutzenden.
14 Verjährung
14.1 Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren gegenüber dem Vermieter aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, innerhalb 3 Jahren.
14.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
15 Gerichtsstand/Erfüllung
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlich Sondervermögens ist. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.
16 Datenschutzklausel
16.1 Soweit der Vermieter für die vertragliche Beziehung mit seinem Mieter personenbezogene Daten erheben muss, speichert er diese in maschinenlesbarer Form, nur insoweit und so lange dies für die Bearbeitung, Änderung und Durchführung des Vertrags notwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Eine weitere – über den Vertragszweck hinausgehende – Nutzung, Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
16.2 Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
16.3 Der Vermieter beachtet bei der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und einer eventuellen Weitergabe an Dritte das geltende Datenschutzrecht.
16.4 Die Löschung erfolgt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung widerruft, die Speicherung zur Erfüllung des Vertragszwecks es nicht weiter erfordert oder wenn eine Löschung gemäß Gesetz zu erfolgen hat.
16.5 Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlung sind wir berechtigt, die personenbezogenen Daten weiterzugeben.
17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
18 Benutzungsordnung
1. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitnutzenden und Verantwortung über das gesamte Inventar.
2. Die Mietobjekte dürfen nicht unter Drogeneinfluss (auch z.B. Alkohol) benutzt werden.
3. Die maximale Geschwindigkeit mit dem Mietobjekt beträgt max. 80 km/h.
4. Die Mietobjekte müssen immer fest und möglichst gerade auf dem Boden stehen.
5. Es herrscht Rauch-, Ess- und Trinkverbot in den Mietobjekten. Das gilt für Speisen und Getränke jeglicher Art.
6. Die Nutzung von Reisig ist nur in der klassischen Fasssauna erlaubt.
7. Die Mietobjekte dürfen nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in Wald-brandgefährdete Gebiete gestellt werden, es darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.
8. Verwendung von brennbaren und explosiven Materialien beim Beheizen des Ofens ist nicht erlaubt.
Stellen Sie keine Kerzen oder weitere brennende Gegenstände auf das komplette Mietobjekt auf.
9. Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, dürfen nicht in die Mietobjekte mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
10. Der Saunaraum darf nie höher als 95 Grad aufgeheizt werden. Bei überhöhter Hitze von über 95 °C zahlt der Mieter eine Strafe von mindestens 50 Euro. Bei festgestellten Schäden ist die tatsächliche Schadenhöhe zu begleichen. Die Temperatur wird überwacht und nach der Vermietung ausgelesen.
11. Der Mieter verpflichtet sich, den Hot Tub nicht über 40 °C zu erhitzen.
12. Kein Schweiß aufs Holz in der Sauna! Es müssen ausreichend große Handtücher auf Sitz- und Liegeflächen, sowie unter die Füße gelegt werden.
13. Vor dem Betreten der Mietobjekte sind die Schuhe/Badeschuhe auszuziehen. Die Fußbänke dürfen nicht mit schmutzigen Füßen betreten werden.
14. Saunaaufgüsse dürfen nur mit geeigneten Aufguss-Mitteln vorgenommen werden. Es darf kein Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten auf die Saunasteine gegossen werden.
15. Saunakonzentrate/Saunaaufguss-Öle dürfen nicht unverdünnt benutzt werden.
16. Hot Tub nur mit Leitungswasser befüllen, keine eigenen Badezusätze verwenden.
17. Hot Tub-Holzofen darf erst betrieben werden, wenn das Becken komplett mit Wasser gefüllt ist. Mindestens 10 cm unter der Oberkante oder 10 cm über dem oberen Ofen-Anschluss.
18. Das Sprudelsystem alle 30 Min. für 15 Min. pausieren. Bei Problemen mit der Stromversorgung oder Verdacht auf eine Störung Sprudelsystem ausschalten.
19. Metallgegenstände wie Ofen, Wassertank oder Fenstergriff werden sehr heiß und sollten nicht angefasst oder ggf. nur mittels eines Schutzhandschuhs angefasst werden.
20. Die Mietobjekte während des Betriebes nie unbeaufsichtigt lassen.
21. Tiere sind in den Mietobjekten nicht erlaubt.
22. Nur getrocknetes und nicht lackiertes Holz zur Befeuerung nutzen. Nie mehr als 3-4 Scheite Holz hereinlegen.
23. Der Wassertank und der Ofen müssen vor dem Transport geleert werden.
24. Entleeren Sie nach dem Baden NIEMALS den Hot Tub, wenn noch Glut im Ofen ist! Löschen Sie das Feuer auch nicht ab, warten Sie einfach bis das Feuer durch ist. Erst dann das Wasser ablassen.
25. Die Sauna muss nach der Nutzung ausreichend gelüftet werden.
26. Vor jeder Fahrt sind die Fenster sowie die Notbelüftung vorne links zu schließen und die Zurrgurte zu überprüfen. Alle Anbauteile und das gesamte Zubehör des Anhängers müssen eingefahren und gesichert werden, bei Hot Tub siehe Transportsicherung..
27. Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.