AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Benutzungsordnung

Wichtiger Hinweis: Die folgenden AGBs sind ein integraler Bestandteil des Mietvertrags. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

1. Vertragsabschluss und Verantwortung

1.1 Diese Bestimmungen gelten für die Vermietung der mobilen Fasssauna, des mobilen Hot Tubs und des zugehörigen Wellness-Equipments (im Folgenden „Mietobjekt“). Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter (Paul Hahn, Schwitz Dich Gesund) und dem Mieter schriftlich abgeschlossen.

1.2 Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Personalausweises. Er ist verantwortlich für das Verhalten aller Nutzer des Mietobjekts und trägt die Verantwortung für den sorgsamen und vorausschauenden Umgang mit dem Mietobjekt, um Schäden und Vandalismus vorzubeugen.

1.3 Der Mieter ist verpflichtet, alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Er erhält mit den Mietbedingungen eine schriftliche Einweisung in die Verhaltensweisen. Das Mietobjekt ist nach der Mietzeit in einem sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben.

2. Buchung und Vertragsbedingungen

2.1 Mit der Buchung bzw. der Erstellung eines Mietvertrags akzeptiert der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende mündliche Absprachen sind ungültig. Zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

2.2 Die Buchung erfolgt ausschließlich schriftlich oder über die Webseite https://www.hahn-sdg.de.

2.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt zu prüfen und den Vermieter bei Abweichungen oder Fehlern umgehend zu kontaktieren.

2.4 Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage. Die Anmietung erfolgt tageweise oder wochenweise. Die Übergabe erfolgt in der Regel ab 12 Uhr, die Rückgabe bis 20 Uhr. Abweichende Uhrzeiten müssen gesondert vereinbart werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise sind Endkundenpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2 Der vollständige Mietpreis ist direkt bei Abschluss der Buchung fällig.

3.3 Für die Bezahlung stehen dem Mieter verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

3.4 Die Kaution ist bei Übergabe des Mietobjekts in bar zu entrichten.

4. Änderungen und Stornierungen

4.1 Verlängerungswünsche müssen rechtzeitig mitgeteilt werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Mietpreise.

4.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrags durch den Mieter bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Mietpreises bestehen.

4.3 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Hierfür wird eine Aufwandspauschale von 25 Euro berechnet.

4.4 Bei einer Stornierung durch den Mieter werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

Bis 14 Tage
vor dem vereinbarten Termin
25 % des Auftragswertes

7 bis 13 Tage
vor dem vereinbarten Termin
50 % des Auftragswertes

2 bis 6 Tage
vor dem vereinbarten Termin
75 % des Auftragswertes

Weniger als 2 Tage
vor dem vereinbarten Termin
100 % des Auftragswertes

4.5 Dem Mieter bleibt es in diesen Fällen vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

4.6 Kann der Vermieter einen Termin unverschuldet nicht einhalten, kann dieser nachgeholt werden, sofern dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit bestehen.

4.7 Der Vermieter behält sich vor, eine Buchung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Bereits gezahlte Leistungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

5. Kaution & Mietsicherheit

5.1 Vor der Übergabe des Mietobjekts ist der Vermieter berechtigt, eine Kaution in Höhe von 200 Euro pro Mietobjekt zu verlangen.

5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe des Mietobjekts erstattet. Werden jedoch Schäden, fehlende Gegenstände oder erhöhte Verschmutzungen festgestellt, wird die Kaution zunächst einbehalten. Nach Feststellung der genauen Schadenshöhe wird die Differenz ausgezahlt.

5.3 Sollte die Schadenshöhe die Kaution übersteigen, ist der Mieter verpflichtet, den vollen Differenzbetrag zu begleichen.

5.4 Die Kaution ist bei Übergabe des Mietobjekts in bar zu zahlen.

6. Transport & Straßenverkehr

6.1 Der Mieter ist für den Transport des Anhängers verantwortlich. Er muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Anhängermodell sein und sicherstellen, dass das Zugfahrzeug für den Transport geeignet ist.

6.2 Der Mieter verpflichtet sich, sich mit den Bedienungsanleitungen und den Pflichten im Straßenverkehr vertraut zu machen. Das Fahren abseits befestigter Straßen ist nicht gestattet.

6.3 Während der gesamten Mietzeit haftet der Mieter uneingeschränkt für alle Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie für alle anfallenden Gebühren, Bußgelder und Strafen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Kosten und Haftungsansprüchen Dritter frei.

7. Minderjährige

Bei der Nutzung des Mietobjekts durch Minderjährige liegt die Aufsichtspflicht uneingeschränkt bei den Eltern oder den anwesenden erwachsenen Personen.

8. Übergabe und Rückgabe

8.1 Pünktlichkeit & Verspätungen: Eine pünktliche Abholung und Rückgabe ist vertraglich bindend. Bei einer Rückgabe mit mehr als 30 Minuten Verspätung wird ein angemessener Betrag der Kaution einbehalten. Bei einer Verspätung von über einer Stunde wird automatisch eine weitere Tagesmiete von der Kaution abgezogen.

8.2 Pflichten bei der Übergabe: Bei Übergabe des Mietobjekts überzeugt sich der Mieter von der Vollständigkeit des Equipments und bestätigt den Zustand sowie etwaige Schäden auf dem Übergabeprotokoll mit seiner Unterschrift.

8.3 Reinigung: Die Mietobjekte sind sauber und besenrein zurückzugeben. Bei der Sauna/dem Hot Tub sind vor der Rückgabe Asche und Wasser aus dem Ofen zu entfernen. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungsgebühr von 20 Euro von der Kaution einbehalten.

8.4 Erhöhte Verschmutzung: Bei erhöhter Verschmutzung (stärker als üblich) wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von mindestens 50 Euro fällig.

8.5 Saunanutzung: Die Nutzung eines Reisigs/Weniks in der Fasssauna ist mit 50 Euro von der Kaution zu verrechnen.

8.6 Falsche Angaben & Unterlagen: Falsche Angaben oder gefälschte Dokumente bei der Buchung führen zur sofortigen Stornierung des Vertrages. Der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet. Zusätzlich führt dies zum Verlust des Versicherungsschutzes, und der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Anzeige zu erstatten.

8.7 Untervermietung: Eine Untervermietung des Mietobjekts ist ohne schriftliche Bestätigung des Vermieters nicht gestattet und führt zu Schadensersatzansprüchen.

8.8 Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt jederzeit in Besitz zu nehmen.

9. Zustand des Mietobjekts

9.1 Das Mietobjekt wird in einem technisch einwandfreien und desinfizierten Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie kleine Kratzer oder Dellen stellen keinen Mangel dar.

9.2 Mängel am Mietobjekt werden im Übergabeprotokoll festgehalten.

10. Datenaufzeichnung

10.1 In den Mietobjekten sind GPS-Tracker eingebaut, die während des Transports die Standortdaten aufzeichnen.

10.2 In der mobilen Sauna ist zudem ein Temperatur-Tracker verbaut, der kontinuierlich die Innenraumtemperatur und Luftfeuchtigkeit aufzeichnet. Die erfassten Daten werden bei der Rückgabe des Mietobjekts ausgelesen.

11. Haftung und Versicherung

11.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

11.2 Während der Mietdauer haftet der Mieter für alle Schäden, Diebstähle, Veränderungen oder Verschlechterungen am Mietobjekt, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder fahrlässiges Verhalten entstehen. Es wird dringend empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

11.3 Die Betriebs- und Sachgefahr für die Nutzung des Mietobjekts geht während der Mietdauer auf den Mieter über. Er ist für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und die Einhaltung gesetzlicher Mindestabstände verantwortlich (15 Meter zu Gebäuden, 30 Meter zu Wäldern, Mooren und Heiden).

11.4 Entstehende Kosten wie Bußgelder oder Gebühren, die auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, werden diesem auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Weigerung zur Zahlung behält sich der Vermieter weitere rechtliche Schritte vor und ist berechtigt, die Daten des Mieters an Behörden weiterzugeben.

11.5 Der Mieter haftet für Reparaturkosten bei Beschädigungen und bei Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen mit dem Wiederbeschaffungswert des Mietobjekts. Bei einem durch den Mieter verursachten Ausfall des Mietobjekts können diesem auch die Kosten für Umsatzausfälle in Rechnung gestellt werden.

11.6 Der Mieter haftet für Mängel oder Schäden, die er wissentlich verschweigt. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich auf Verschleiß oder Materialfehler zurückzuführen sind.

11.7 Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Es besteht KEINE Vollkaskoversicherung. Die Ladung (Sauna oder Hot Tub) ist nicht über die Anhängerversicherung mitversichert. Bei einem Schaden am Mietobjekt haftet der Mieter mit 10.000 Euro für die Sauna und 6.500 Euro für den Hot Tub.

11.8 Der Mieter haftet für alle Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder fehlende Aufsicht entstehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verbrennungen oder Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit heißen Oberflächen oder beim Aufguss.

  • Stürze vom Anhänger.

  • Schnittverletzungen an der Glastür.

  • Unbeaufsichtigte Kinder im Mietobjekt.

  • Gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße oder übermäßige Nutzung.

  • Verletzungen beim An- oder Abkuppeln des Anhängers sowie beim Sichern der Stützen.

12. Unfälle und Diebstahl

12.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden muss der Mieter unverzüglich die Polizei verständigen und den Schaden sofort dem Vermieter melden. Dies gilt auch bei geringfügigen oder selbstverschuldeten Schäden.

12.2 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter spätestens fünf Stunden nach dem Vorfall alle Details schriftlich mitzuteilen.

13. Verjährung

13.1 Vertragliche Ansprüche des Mieters aus Körperverletzung verjähren innerhalb von drei Jahren.

13.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Geschäftssitz des Vermieters als Gerichtsstand. Erfüllungsort ist ebenfalls der Geschäftssitz des Vermieters.

15. Datenschutzklausel

15.1 Der Vermieter speichert personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig und gesetzlich zulässig ist.

15.2 Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die notwendigen Daten gespeichert werden. 15.3 Der Vermieter hält sich strikt an die geltenden Datenschutzbestimmungen.

15.4 Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlung ist der Vermieter berechtigt, personenbezogene Daten an die Behörden weiterzugeben.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

17. Benutzungsordnung

  • Aufsicht: Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitnutzenden und die Verantwortung für das gesamte Inventar.

  • Verbote:

    • Die Nutzung unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist untersagt.

    • In den Mietobjekten herrscht Rauch-, Ess- und Trinkverbot.

    • Tiere sind in den Mietobjekten nicht erlaubt.

    • Die Nutzung von Reisig/Wenik ist nur in der klassischen Fasssauna gestattet.

  • Sicherheit:

    • Die Mietobjekte dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.

    • Brennbare und explosive Materialien dürfen nicht zum Heizen verwendet werden.

    • Stellen Sie keine Kerzen oder andere brennende Gegenstände auf oder in die Mietobjekte.

    • Metallteile (Ofen, Wassertank etc.) werden sehr heiß und dürfen nicht ohne Schutz angefasst werden.

  • Sauna-Regeln:

    • Die maximale Temperatur von 95 °C darf nicht überschritten werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von mindestens 50 Euro fällig.

    • „Kein Schweiß aufs Holz!“: Es müssen stets ausreichend große Handtücher auf allen Sitz- und Liegeflächen sowie unter den Füßen liegen.

    • Saunakonzentrate und Aufguss-Öle dürfen nur verdünnt verwendet werden. Alkoholische Flüssigkeiten dürfen niemals auf die Saunasteine gegossen werden.

    • Nach der Nutzung muss die Sauna ausreichend gelüftet werden.

  • Hot-Tub-Regeln:

    • Der Hot Tub darf nur mit Leitungswasser gefüllt werden. Die Verwendung eigener Badezusätze ist verboten.

    • Der Holzofen darf erst geschürt werden, wenn das Becken vollständig gefüllt ist (mindestens 10 cm über dem oberen Ofen-Anschluss).

    • Die Wassertemperatur darf 40 °C nicht überschreiten.

    • Das Sprudelsystem muss alle 30 Minuten für 15 Minuten pausieren.

  • Transport:

    • Die maximale Geschwindigkeit mit dem Anhänger beträgt 80 km/h.

    • Vor jeder Fahrt müssen alle Fenster und Belüftungen geschlossen sowie die Gurte und Anbauteile gesichert werden.

    • Der Wassertank und der Ofen müssen vor dem Transport vollständig entleert werden.

  • Allgemeine Hygiene: Vor dem Betreten der Mietobjekte sind die Schuhe auszuziehen und die Füße zu reinigen.

Bei Missachtung dieser Regeln haftet der Mieter für alle dadurch entstandenen Schäden.